Grusskarten
Alle Glückwunschkarten sind Klappkarten inklusive Kuvert in naturweiß, nassklebend, mit Spitzklappe. Alle Grußkarten sind blanko oder mit selbst gestaltetem Firmeneindruck bestellbar. Machen Sie Ihre Karten zu einem echten Blickfang! Fast jede Karte kann auf allen vier Seiten individuell für Ihr Unternehmen gestaltet werden – mit Ihrem Firmenlogo als zentralem Element. Ob auf der Titelseite, der Rückseite oder den Innenseiten, Sie entscheiden, wo Ihr Logo glänzen soll. Verkauf ausschließlich an Firmen, Behörden und Organisationen. Alle Preise zzgl. Versandkosten und MwSt.
Tipp: Neue Textvorschläge für Ihre Glückwunschkarten als PDF-Download. Lassen Sie sich von unseren GESTALTUNGSIDEEN FÜR GRUSSKARTEN inspirieren.
Wie kann ich eigene Logos oder Bilder in geschäftlichen Grußkarten hinzufügen?
Mit der Upload-Funktion im Editor können Sie eigene Grafiken, Bilder & Logos in den Formaten .jpg und .png hochladen. Achten Sie bitte auf eine gute Auflösung - 300 dpi sind der empfohlene Wert. Sie können auch mehrere Bilder oder Grafiken hochladen und danach frei platzieren, wo immer Sie möchten.
Welche Arten von Klappkarten gibt es bei Grußkarten?
Auch die Klappung macht geschäftliche Grußkarten zu etwas Besonderem. Standardklappungen sind z. B. Hochformatkarten, die auf der langen Seite nach links aufklappen oder Querformatkarten, die ebenfalls auf der langen Seite nach oben aufklappen. Wir bieten Ihnen aber auch noch besondere Klappungen an, die Sie sonst nicht so häufig bekommen: Geschäftliche Grußkarten, die im Querformat AUF DER KURZEN SEITE nach links klappen! Alle Klappkarten für Firmen können in den Formaten DIN lang oder B6 bestellt werden – unabhängig von der Klapp-Variante.
Welche Vorteile haben Firmen-Grußkarten mit Linksklappung?
Die Linksklappung eignet sich besonders bei Eindruckmotiven mit Panorama-Charakter. Dadurch haben Sie viel Platz für Ihre Gestaltung, die Sie über beide Seiten gehen lassen können. Aber auch die Grußkarte selbst ist durch diese Besonderheit der Linksklappung sehr auffällig und ragt aus der Masse der sonstigen Grußkarten hervor.
Wie werden Grußkarten steuerlich gebucht?
Alle sogenannten „Give aways“ – also geringwertige Werbeartikel wie Grußkarten, Stifte, Kalender oder Tassen mit Firmenlogo – gelten regelmäßig als Werbemittel und sind als Betriebsausgaben in voller Höhe absetzbar. Als Streuwerbeartikel sind sie preisgünstig, enthalten eine persönliche Botschaft und lassen sich steuerlich unkompliziert absetzen.